Es muss eine politische Lösung gefunden werden
Wir vom Behindertenforum Zentralschweiz verfolgen seit längerem die Diskussionen rund um das Luzerner Rollstuhl-Taxi. Die Probleme müssen auf der politischen Ebene gelöst werden. Weder Behindertenorganisationen noch Private können allein eine Lösung finden. Es ist inakzeptabel, dass sich Behörden gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und sich auf mangelnde Gesetzesgrundlagen berufen. Wo diese fehlen, müssen sie geschaffen werden. Menschen mit einer Behinderung sind Teil der Bevölkerung von Stadt und Kanton und steuerzahlende BürgerInnen. Sie haben genauso ein Recht auf ein Mobilitätsangebot, welches bedürfnisgerecht, flächendeckend und bezahlbar ist. Es ist nicht einzusehen, weshalb dies in Stadt und Agglomeration Luzern nicht umsetzbar sein soll, wenn andere Städte und Regionen dies seit Jahrzehnten mit Unterstützung der öffentlichen Hand anbieten können.
Luzern ist eine Touristenstadt
und dank eines vorbildlichen kantonalen Baugesetzes bekannt für ihre behindertengerechten öffentlichen Gebäude, wie KKL, Bourbaki u.a.m. Auch entsprechend ausgerüstete Dampf- und Motorschiffe, die Pilatusbahn und zahlreiche Behindertenparkplätze werden von einheimischen und auswärtigen Behinderten geschätzt und häufig benutzt. Die SBB bemühen sich seit Jahren um einen komfortablen Service für behinderte Reisende. Das 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt zudem die behindertengerechte Anpassung des öffentlichen Verkehrs.
Es ist deshalb höchste Zeit, dass man sich in Stadt und Agglomeration Luzern um ein bedürfnisgerechtes Angebot für Behinderte und Betagte bemüht, welches auch den Tür-zu-Tür-Fahrten einschliesst. Andere Städte haben bereits einen entsprechenden Wagenpark neben einem funktionierenden Tixi für jene Fahrgäste, welche abseits einer Haltestelle wohnen oder aus anderen behinderungsbedingten Gründen Bus oder Tram nicht benutzen können. Fahrgäste mit Elektrorollstuhl können mit einer Ausfahrrampe selbständig ein- und aussteigen.
Bus ist nicht benutzbar
So lange Niederflurbusse mit dieser Zusatzeinrichtung nicht flächendeckend verkehren und die VBL nicht in der Lage sind, in ihrem Fahrplan die Fahrzeiten aufzuführen, ist es als RollstuhlfahrerIn nicht möglich, zu einem bestimmten Termin die VBL zu benutzen. Mal ehrlich: Würden Sie es akzeptieren, wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nur auf den Hauptachsen und auf diesen nur jeden 10. Bus benützen könnten?
Auch Ihr Engagement ist gefragt
Wo ein Wille, da ist auch ein Weg - Helfen Sie uns dieses Problem zu lösen! Unterstützen Sie uns auf der politischen Ebene etwas zu bewegen, damit die finanziellen Grundlagen geschaffen werden. Bemühungen um eine verbesserte Integration führen aus der Rentenfalle heraus und reduzieren Folgekosten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ihr Engagement und Ihre Erfahrung sind uns sehr willkommen.
Das Redaktionsteam
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