TIXI

Unser Protest gegen das Luzerner Antragsformular

Unser Protest gegen das Luzerner Antragsformular zeigt Wirkung!

Das von Pro Infirmis ausgearbeitete Antragsformular war diskriminierend und eine unnötige Datensammlung.
Einmal mehr mussten TIXI-BenutzerInnen zum Arzt fahren, nur um zu bestätigen, dass sie behindert sind. Unseres Erachtens würde die SBB-Begleiterkarte für Seh-, Geistig- und Körperbehinderte genügen.

Unsere Bedenken und Fragen zum Antragsformular für Tixi-Taxi-Bons sind nun in eine neue Version des Antragsformulars eingeflossen.

Das neue Formular finden Sie unter www.tixitaxibon.ch .

wichtigster Punkt: wer eine Begleiterkarte hat, braucht nur noch eine Kopie dieser beizulegen. Ein Arztattest braucht es nicht mehr.

Den andern, welche das Tixi benötigen, raten wir eine SBB-Begleiterkarte zu beantragen.

Bei Fragen melden Sie sich bei uns.

24

 24.1.2006 - Gedenkfeier - 24.1.2011

 

5 Jahre

Behinderten-Demo

für Behindertenfahrdienste

zu ÖV-Tarifen

 

Montag, 24.1.2011, 09.30 – 10.00 Uhr

vor dem Regierungsgebäude

 

Wir fordern

Gleichstellung

von Menschen mit Behinderung

im Kanton Luzern im Jahre 2011

 

Geladene Gäste:

Regierungsräte, Kantonsräte, Medien,

Menschen mit Behinderung und Angehörige, Sympathisanten

 

Warum geht im Kanton Luzern nicht, was z.B.

in den Kantonen BS, SG, ZG und ZH funktioniert?

 

Nehmen der Kanton Luzern

und das Gesundheits- und Sozial-Departement

die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung nicht ernst?

 

Nach der Demo vom 24.1.2006

für Behinderten-Fahrdienste zu ÖV-Tarifen

sind diese immer noch nicht realisiert.

 

Das GSD schlägt nach 5 Jahren

ein kompliziertes, sehr kundenunfreundliches und

schweizweit überholtes Gutschein-System

für nur 24 Fahrten pro Jahr (!) vor

(12 x Hin-und-Zurück).

 

Dieses Gutschein-System verletzt krass

die Gleichstellungsverpflichtung des Kantons

in Sachen Mobilität.

 

Unsere Vorschläge sind trotz zwei Anhörungen

nicht berücksichtigt worden.

 
Wir wollen endlich wie alle anderen

 ÖV-BenutzerInnen behandelt werden!

 

Wir wollen tägliche Kurzfahrten

ohne Gutscheine

und ohne Reservationsfristen

wie alle anderen BürgerInnen!

Medienmitteilung

Schlussbericht

Der Kanton Luzern hat einen Bericht zum Behindertenfahrdienste im Kanton Luzern in Auftrag gegeben, welcher die Grundlagen für ein kantonales Angebot im Behindertenfahrdienst für den Bereich der nicht berufsbedingten Fahrten in Ergänzung zum öffentlichen Verkehr dienen soll.

BfZs Stellungnahme

Stellungnahme zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Behindertenfahrdienste und zum Bericht der Hochschule Luzern

 

 

 

 

 

Gesundheits- und Sozialdepartement
Frau Gaby Krieger
Abt. Rechtsdienst
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern

 

 

Horw, 16. April 2008

 

 

Stellungnahme zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Behindertenfahrdienste und zum Bericht der Hochschule Luzern

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir anerkennen den Willen der Behörden, die Organisation der Behindertenfahrdienste im Kanton Luzern zu regeln. Den Bericht der Arbeitsgruppe haben wir mit Interesse und Freude studiert.

 

Wir möchten nochmals explizit festhalten, dass es darum geht, die Mobilität einer Gruppe von Menschen sicher zu stellen, die den öffentlichen Verkehr nicht oder nur mit Einschränkungen benutzen kann. Damit sprechen wir von einem ergänzenden öffentlichen Verkehr.

  • In diesem Sinne ist mit dem Gleichstellungsgedanken nicht vereinbar, die Anzahl Fahrten dieser Benutzer einzuschränken.
  • Ebenso darf es für die Benutzer keine Einkommenskriterien geben.
  • Eine Finanzierung der Behindertenfahrdienste über Gelder des Sozialdepartementes widerspricht ebenfalls dem Gleichstellungsgrundsatz. Vielmehr gehen wir davon aus, dass der Kanton einen Leistungsauftrag analog dem öffentlichen Verkehr formuliert.

 

Die Unterscheidung zwischen Fahrten für die Freizeit und solchen für den Beruf widerspiegelt nur strukturelle Gegebenheiten und beinhaltet eine diskriminierende Sichtweise.

  • Für den Schwerbehinderten, der weder ein öffentliches Verkehrsmittel noch ein privates Fahrzeug benutzen kann, darf der Fahrzweck keine Rolle spielen. Er hat Anspruch auf ein subventioniertes Mobilitätsangebot wie jeder Nichtbehinderte.

 

Wir begrüssen den Gedanken, Behindertenfahrdienste mit einem Qualitätsmanagement zu versehen, so dass sich die Benutzerfreundlichkeit über die Rückmeldungen der Kunden laufend verbessert.

  • Die Benutzerfreundlichkeit eines Behindertenfahrdienstes ist zudem aus unserer Sicht wesentlich davon abhängig, einen einzigen Ansprechpartner für den Fahrgast zu definieren.

 

 

  • Die Zentrale soll Fahrten disponieren und zugleich Informationen über benutzbare (Teil)strecken des öffentlichen Verkehrs vermitteln. Damit steigt auch die Effizienz des Systems für den Steuerzahler.

 

Wir bitten Sie, unsere Stellungnahme bei der Weiterentwicklung des Projektes zu berücksichtigen.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Behindertenforum Zentralschweiz  BfZs.ch

Für das Ressort Mobilität:

 

 

Daniel Stirnimann

 

 

 

 

Digitale Kopie an:

 

IG Barrierefreie Mobilität: Behindertenforum Zentralschweiz BfZs.ch; Stiftung Rodtegg; Stiftung für Schwerbehinderte  (SSBL); Stiftung Brändi; Stiftung Bürozentrum; Pro Infirmis Luzern; Vereinigung Cerebral Zentralschweiz; Katholische Behindertenseelsorge Kt. Luzern; Verein Luzerner Kerzenziehen; ASPr/SVG (Vereinigung der Gelähmten) Zentralschweiz; Procap, Sektion Luzern; MS Regionalgruppe Luzern; WG Fluematt, Dagmersellen

 

sowie an:
 Geschäftsstelle Insieme, Frau B. Waltenspül; Pro Senectute (Hr. Toni Räber); Beratungsstelle Blinden- und Sehbehindertenverband; Blindenberatungsstelle Horw.

Endlich ist das TIXI wieder bezahlbar

Spendenübergabe der Drogie Safran von 10520 Fr.

Spendenübergabe der Drogie Safran von 10520 Fr.

vlnr: Rolf Hermetschweiler (LU-TIXI), Erwin Horlacher (Safran Drogerie), Hanspeter Waldburger (SRK)

In der Stadt gelten neue Tarife für Rollstuhl-Autofahrten: Eine einfache Fahrt auf Stadtgebiet kostet sowohl bei LU Tixi und beim Schweizerischen Roten Kreuz Luzern noch 5 Franken, teilt LU-Tixi-Präsident Rolf Hermetschweiler mit. Für Fahrten in der Agglomeration werden 8 Franken (SRK) bzw. 9 Franken (LU Tixi) fällig. Für Zone 3 Agglomeration plus nächste Ortschaft lauten die Tarife 10 bzw. 14 Franken. Die Preissenkung beim Roten Kreuz ist definitiv, jene beim LU Tixi gibts dank einer Spende der Safran-Drogerie auf die nächsten 3000 Fahrten.

Jetzt muss der Kanton mitziehen

Die beiden Anbieter hoffen, dass der Kanton die Zeit nutzt, und vor Ablauf der Aktion entsprechende Leistungsverträge abgeschlossen werden, welche es den Nonprofit-Anbietern erlauben werden, Ihre Kosten zu decken. Auch fordern sie zusammen mit den Behinderten-Organisationen, dass die Tixi Taxis vom Kanton als Bestandteil des öffentlichen Verkehrs anerkannt und nicht länger als Sozialfall behandelt werden. Auch mobilitätsbehinderte Personen, die keine Möglichkeit haben, den öffentlichen Verkehr zu benutzen, haben die gleichen Rechte. Als Steuerzahler wollen sie nicht mehr länger diskriminiert werden.

SRK Luzern
Hanspeter Waldburger, Geschäftsführer

LU Tixi
Rolf Hermetschweiler, Präsident RTG

5 vor 12 für TIXI

TIXI-Fahrer verlangen finanzielle Hilfe vom Kanton

TIXI-Fahrer verlangen finanzielle Hilfe vom Kanton

Um überleben zu können braucht die Rollstuhl-Taxi-Genossenschaft bis Ende 2007 160.000.-. Selbst wenn sie dieses Geld bekommen, können sie die momentanen hohen Fahrpreise nicht senken. Ohne Sofortmassnahmen muss das LU-Tixi in den nächsten Monaten den Betrieb einstellen. Auch andere private Tixianbieter im Kanton kämpfen ums Überleben.

offener Brief an Grossräte

Der Rollstuhl-Taxi-Genossenschaft fehlen bis Ende 2007 160.000.- , ohne dass die momentanen hohen Fahrpreise gesenkt werden können. Ohne Sofortmassnahmen muss das LU-Tixi in den nächsten Monaten den Betrieb einstellen. Auch andere private Tixianbieter im Kanton kämpfen ums Überleben.
Lesen Sie im Forum, was die Grossräte und -rätinnen auf unseren offenen Brief geantwortet haben.

Jetzt reichts, das lassen wir uns nicht bieten !!!

Mit dem Entscheid der Luzerner Regierung (15.Nov 2005), die Organisation von Behindertentaxis nicht als kantonale Aufgabe anzuerkennen, wurden wir Behinderten massiv in unserer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

200 Behinderte demonstrieren in Luzern


Kundgebung anlässlich der Debatte im Grossrat über die Finanzierung der Behindertenfahrdienste in Stadt und Agglomeration Luzern

Dienstag, 17. Januar 2006, 13.00 – 14.00 h
vor dem Regierungsgebäude, Bahnhofstrasse 15 und im Innenhof des Gebäudes

Seit Januar 2005 setzt sich das Behindertenforum Zentralschweiz für bezahlbare Fahrdienste für Menschen mit Behinderung in Stadt und Agglomeration Luzern ein. Dies nachdem am 1.1.05 wegen Streichung der IV-Subventionen die Fahrpreise beim TIXI massiv erhöht wurden. Dank intensiven Kontakten zu PolitikerInnen quer durch alle Parteien wurden im Laufe des Jahres Postulate und Motionen beim Regierungsrat eingereicht. Dieser lehnte am 15. November 05 eine Kostenbeteiligung mit unhaltbarer Begründung ab. In der Januarsession kommt nun das Anliegen vor den Grossen Rat.

Zu dieser stillen Kundgebung kamen etwa 200 Personen.

Adressliste der TIXI-Anbieter

hier finden Sie Telefonnummer und Adresse der TIXI-Anbieter in der Schweiz oder auf andere Regionen vom Zürcher TIXI.

Debatte im Grossrat Luzern

Im Grossen Rat haben verschiedene (politischen) Seiten Vorstösse unternommen:

Hans Pfister, FDP (Präsident Aufsichtskommission) -> Postulat Nr. 400 und Antwort
Rolf Hermetschweiler, SVP (GASK) -> Anfrage Nr. 411 und Antwort
Pia Maria Brugger, CVP Motion Nr. 412
und Antwort
Patrick Graf, GB -> Motion Nr. 442 und Antwort

Lesen Sie dazu unsere Antwort in einem offenen Brief an die Grossräte.
Weiter haben wir Informationen zur Hilflosenentschädigung zusammengestellt.

Weiter haben wir die wichtigsten Leserbriefe und einen Pressespiegel zusammengestellt.

Ein sehr guter Artikel ist in der Luzerner Woche auf der Titelseite erschienen.

Fehlen Ihnen Informationen zum Problem TIXI, erreichen Sie uns direkt unter TIXI@BfZs.ch oder unter der Tel. Nr. 041 340 87 74 (Hanne Müller).

Bilder der Demo vom 17.Jan 2006

Behinderte bekommen Hausarrest

Das Luzerner Tixi hat seine Preise per 1.Januar 2005 um 237% erhöht. Dies bedeutet faktisch Hausarrest für Behinderte, welche auf diesen TIXI-Dienst angewiesen sind.

Für das TIXI aktiv werden !

Holen Sie sich den TIXI-Flyer zum Ausdrucken und Weitergeben

Weitere Informationen

Die Politik drückt sich um ein klares Bekenntnis zur Mobilität Behinderter. Jetzt wird wieder auf die alte Manier 'bettelt euch das Geld selber zusammen' gesetzt. Hier unser Aufruf, welcher auch in der NLZ vom 14.Januar 2005 erschienen ist.

Neuer NLZ Artikel Behinderte sind empört

Nicht zu letzt wegen unserer Öffentlichkeitsarbeit schaltet sich nun die Politik ein

Lesen Sie auch den NLZ-Artikel Ohne Sponsoren droht das Aus.

Bereits früher ist erschienen: Bericht von Andrea Willimann in der neuen Luzerner Zeitung vom 20.Dezember 2004 und den Leserbrief von Victor G.Schulthess oder Franz Meyer.


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Raubzug auf die Hilflosenentschädigung

In seinem Artikel fragt sich H.R. Isler, Zentralsekretär ASPr, wie schwer behinderte Menschen, die dringend benötigten Assistenzleistungen finanzieren sollen, nachdem alle Sozialeinrichtungen (Arbeitsstätten, die Fahrdienste und weitere Leistungsanbieter) ihre Preise massiv erhöht haben.

Wir möchten Beispiele sammeln um aufzuzeigen, dass auch mit der Erhöhung der Hilflosenentschädigung den Betroffenen letztlich weniger bleibt als ihnen bis anhin zur Verfügung stand. Damit würde auch das Ziel des Parlamentes untergraben, dass behinderte Menschen eine Alternative zur weit teureren Lösung eines Heimeintrittes haben.