Erneuerung der SBB-Begleiterkarte

Begleiterkarte

Sind Sie in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen. Somit haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführhundes. Für beide Personen und gegebenenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Billettkontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor. Die Begleitperson muss in der Lage sein, Ihnen während der ganzen Reise behilflich zu sein.

Die Begleiterkarte ist auf den Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten schweizerischen Transportunternehmen gültig. Auskunft über den detaillierten Gültigkeitsbereich erhalten sie im SBB Call Center Handicap oder an den Verkaufsstellen. Wenn sie auf Strecken mit Selbstkontrolle ohne gültigen Fahrausweis reisen, genügt das Vorweisen der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung nicht, um von der Zahlung des Selbstkontrollzuschlages befreit zu sein. Einzig Personen mit einer Behinderung, denen die Bedienung eines Billettautomaten nicht zugemutet werden kann, haben keinen Zuschlag, sondern lediglich den entsprechenden Fahrpreis zu bezahlen.

zuständige amtliche Ausgabestelle

Kanton

Ausgabestelle

Oeffnungszeiten

Glarus

Kant. Sozialamt, Zwinglistr. 6, 8750 Glarus,Tel. 055 646 67 00

Mo-Fr 8:00 11:15 und 14:00 16.30

Luzern

IV-Stelle des Kantons Luzern, Landenbergstr. 35,Postfach, 6002 Luzern, Tel. 041 369 05 00

Mo-Fr 8:00 12:00 und 13:30 17:00

Nidwalden

IV-Stelle Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, Tel. 041 618 51 11

Mo-Fr 8:00 12:00 und 13:30 17:00

Obwalden

IV-Stelle Obwalden, Brünigstr. 144, Postfach 1161,6061 Sarnen, Tel. 041 666 27 40

Mo-Fr 9:00 16:30 durchgehend

Schwyz

IV-Stelle Schwyz, Rubiswilstr. 8, 6438 Ibach (Postfach 53, 6431 Schwyz), Tel. 041 819 04 25

Mo-Fr 8:00 11:45 und 13:30 17:00

Uri

IV-Stelle Uri, Dätwylerstr. 11, Postfach 30, 6460 Altdorf, Tel. 041 874 50 20

Mo-Fr 8:00 11:45 und 13:30 16:45, Fr bis 16:30

Zug

IV-Stelle Zug, Baarerstr. 11, Postfach 4032, 6304 Zug, Tel. 041 728 32 30

Mo-Fr 8:30 17:00 durchgehend

zu beachten

Wer heute bereits eine Begleiterkarte hat: Die Begleiterkarten sind max. vier Jahre gültig und verlieren per 31.12.2008 ihre Gültigkeit. Für die Erneuerung sind die bisherige Begleiterkarte (Fotokopie genügt, Wohnadresse allenfalls von Hand korrigieren) und zudem 1 neuere Passfoto für den neuen Ausweis einzureichen (Foto bitte nicht aufkleben!).

1. Zuständige Ausgabestelle: Grundsätzlich ist die für den Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin bestimmte Amtsstelle gemäss vorgängiger Liste zuständig. Davon kann jedoch abgewichen werden, wenn z.B. eine Heimleitung diesen Antrag für Bewohnerinnen oder Bewohner dieses Heimes einreicht.

2. Das offizielle Formular "Aerztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung" muss als
PDF-Dokument ausgedruckt werden.
Im Internet finden Sie dieses Formular unter www.sbb.ch/handicap,.

Ein neues Arztzeugnis ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn die neue Begleiterkarte infolge
Domizilwechsels nicht von der gleichen Amtsstelle auszustellen ist wie die vorherige. Die Aus-
gabestelle ist aber berechtigt, in jedem Falle ein neues Arztzeugnis zu verlangen.

3. Diese beiden Belege können Sie an die für ihren Wohnort zuständige amtliche Ausgabestelle senden oder dort persönlich vorbeibringen (Schalterstunden beachten), oder Sie können sich dazu an Ihre Beratungsstelle wenden, die Ihnen dabei gerne behilflich sein wird.