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Allgemein:
Hindernisfrei Nid- und Obwalden
Unser Protest gegen das Luzerner Antragsformular zeigt Wirkung!
Das von Pro Infirmis ausgearbeitete Antragsformular war diskriminierend und eine unnötige Datensammlung.
Einmal mehr mussten TIXI-BenutzerInnen zum Arzt fahren, nur um zu bestätigen, dass sie behindert sind. Unseres Erachtens würde die SBB-Begleiterkarte [97 KB]
für Seh-, Geistig- und Körperbehinderte genügen.
Stein des Anstosses (alte Version): Luzerner Antragsformular für Tixi-Taxi-Bons [81 KB]
Unsere Bedenken und Fragen zum Antragsformular [58 KB]
für Tixi-Taxi-Bons sind nun in eine neue Version des Antragsformulars eingeflossen.
Das neue Formular finden Sie unter www.tixitaxibon.ch oder direkt hier [80 KB]
.
wichtigster Punkt: wer eine Begleiterkarte hat, braucht nur noch eine Kopie dieser beizulegen. Ein Arztattest braucht es nicht mehr.
Den andern, welche das Tixi benötigen, raten wir eine SBB-Begleiterkarte [12 KB]
zu beantragen.
Bei Fragen melden Sie sich bei uns.
24.1.2006 - Gedenkfeier - 24.1.2011
5 Jahre
Behinderten-Demo
für
Behindertenfahrdienste
zu ÖV-Tarifen
Montag, 24.1.2011, 09.30
– 10.00 Uhr
vor dem
Regierungsgebäude
Wir fordern
Gleichstellung
von Menschen mit
Behinderung
im Kanton Luzern im
Jahre 2011
Geladene Gäste:
Regierungsräte,
Kantonsräte, Medien,
Menschen mit Behinderung
und Angehörige, Sympathisanten
Warum geht im Kanton
Luzern nicht, was z.B.
in den Kantonen BS, SG,
ZG und ZH funktioniert?
Nehmen der Kanton Luzern
und das Gesundheits- und
Sozial-Departement
die Bürgerinnen und
Bürger mit Behinderung nicht ernst?
Nach der Demo vom
24.1.2006
für
Behinderten-Fahrdienste zu ÖV-Tarifen
sind diese immer noch
nicht realisiert.
Das GSD schlägt nach 5
Jahren
ein kompliziertes, sehr
kundenunfreundliches und
schweizweit überholtes
Gutschein-System
für nur 24 Fahrten pro
Jahr (!) vor
(12 x Hin-und-Zurück).
Dieses Gutschein-System
verletzt krass
die
Gleichstellungsverpflichtung des Kantons
in Sachen Mobilität.
Unsere Vorschläge sind
trotz zwei Anhörungen
nicht berücksichtigt
worden.
Wir wollen endlich wie alle anderen
ÖV-BenutzerInnen
behandelt werden!
Wir wollen tägliche
Kurzfahrten
ohne Gutscheine
und ohne Reservationsfristen
wie alle anderen
BürgerInnen!
20110124_tixi-medienmitteilung.pdf [76 KB]
Der Kanton Luzern hat einen Bericht zum Behindertenfahrdienste im Kanton Luzern [1'782 KB] in Auftrag gegeben, welcher die Grundlagen für ein kantonales Angebot im Behindertenfahrdienst für den Bereich der nicht berufsbedingten Fahrten in Ergänzung zum öffentlichen Verkehr dienen soll.
Gesundheits- und
Sozialdepartement
Frau Gaby Krieger
Abt. Rechtsdienst
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Horw, 16. April 2008
Stellungnahme zu den
Vorschlägen der Arbeitsgruppe Behindertenfahrdienste und zum Bericht der
Hochschule Luzern
Sehr geehrte Damen
und Herren
Wir anerkennen den Willen der Behörden, die Organisation der Behindertenfahrdienste im Kanton Luzern zu regeln. Den Bericht der Arbeitsgruppe haben wir mit Interesse und Freude studiert.
Wir möchten nochmals explizit festhalten, dass es darum geht, die Mobilität einer Gruppe von Menschen sicher zu stellen, die den öffentlichen Verkehr nicht oder nur mit Einschränkungen benutzen kann. Damit sprechen wir von einem ergänzenden öffentlichen Verkehr.
Die Unterscheidung zwischen Fahrten für die Freizeit und solchen für den Beruf widerspiegelt nur strukturelle Gegebenheiten und beinhaltet eine diskriminierende Sichtweise.
Wir begrüssen den Gedanken, Behindertenfahrdienste mit einem Qualitätsmanagement zu versehen, so dass sich die Benutzerfreundlichkeit über die Rückmeldungen der Kunden laufend verbessert.
Wir bitten Sie, unsere Stellungnahme bei der Weiterentwicklung des Projektes zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüssen
Behindertenforum Zentralschweiz BfZs.ch
Für das Ressort Mobilität:
Daniel Stirnimann
Digitale Kopie an:
IG Barrierefreie Mobilität: Behindertenforum
Zentralschweiz BfZs.ch; Stiftung Rodtegg; Stiftung für Schwerbehinderte (SSBL); Stiftung Brändi; Stiftung
Bürozentrum; Pro Infirmis Luzern; Vereinigung Cerebral Zentralschweiz;
Katholische Behindertenseelsorge Kt. Luzern; Verein Luzerner Kerzenziehen;
ASPr/SVG (Vereinigung der Gelähmten) Zentralschweiz; Procap, Sektion Luzern; MS
Regionalgruppe Luzern; WG Fluematt, Dagmersellen
sowie an:
Geschäftsstelle Insieme, Frau B.
Waltenspül; Pro Senectute (Hr. Toni Räber); Beratungsstelle Blinden- und
Sehbehindertenverband; Blindenberatungsstelle Horw.
In der Stadt gelten neue Tarife für Rollstuhl-Autofahrten: Eine einfache Fahrt auf Stadtgebiet kostet sowohl bei LU Tixi und beim Schweizerischen Roten Kreuz Luzern noch 5 Franken, teilt LU-Tixi-Präsident Rolf Hermetschweiler mit. Für Fahrten in der Agglomeration werden 8 Franken (SRK) bzw. 9 Franken (LU Tixi) fällig. Für Zone 3 – Agglomeration plus nächste Ortschaft – lauten die Tarife 10 bzw. 14 Franken. Die Preissenkung beim Roten Kreuz ist definitiv, jene beim LU Tixi gibts dank einer Spende der Safran-Drogerie auf die nächsten 3000 Fahrten.
Abbildung: Spendenübergabe der Drogie Safran von 10520 Fr. - vlnr: Rolf Hermetschweiler (LU-TIXI), Erwin Horlacher (Safran Drogerie), Hanspeter Waldburger (SRK)
Die beiden Anbieter hoffen, dass der Kanton die Zeit nutzt, und vor Ablauf der Aktion entsprechende Leistungsverträge abgeschlossen werden, welche es den Nonprofit-Anbietern erlauben werden, Ihre Kosten zu decken. Auch fordern sie zusammen mit den Behinderten-Organisationen, dass die Tixi Taxis vom Kanton als Bestandteil des öffentlichen Verkehrs anerkannt und nicht länger als Sozialfall behandelt werden. Auch mobilitätsbehinderte Personen, die keine Möglichkeit haben, den öffentlichen Verkehr zu benutzen, haben die gleichen Rechte. Als Steuerzahler wollen sie nicht mehr länger diskriminiert werden.
SRK Luzern
Hanspeter Waldburger, Geschäftsführer
LU Tixi
Rolf Hermetschweiler, Präsident RTG
Abbildung: TIXI-Fahrer verlangen finanzielle Hilfe vom Kanton -
Um überleben zu können braucht die Rollstuhl-Taxi-Genossenschaft bis Ende 2007 160.000.-. Selbst wenn sie dieses Geld bekommen, können sie die momentanen hohen Fahrpreise nicht senken. Ohne Sofortmassnahmen muss das LU-Tixi in den nächsten Monaten den Betrieb einstellen. Auch andere private Tixianbieter im Kanton kämpfen ums Überleben.
Der Rollstuhl-Taxi-Genossenschaft fehlen bis Ende 2007 160.000.- , ohne dass die momentanen hohen Fahrpreise gesenkt werden können. Ohne Sofortmassnahmen muss das LU-Tixi in den nächsten Monaten den Betrieb einstellen. Auch andere private Tixianbieter im Kanton kämpfen ums Überleben.
Lesen Sie im Forum, was die Grossräte und -rätinnen auf unseren offenen Brief geantwortet haben.
Mit dem Entscheid der Luzerner Regierung (15.Nov 2005), die Organisation von Behindertentaxis nicht als kantonale Aufgabe anzuerkennen, wurden wir Behinderten massiv in unserer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Dienstag, 17. Januar 2006, 13.00 – 14.00 h
vor dem Regierungsgebäude, Bahnhofstrasse 15 und im Innenhof des Gebäudes
Seit Januar 2005 setzt sich das Behindertenforum Zentralschweiz für bezahlbare Fahrdienste für Menschen mit Behinderung in Stadt und Agglomeration Luzern ein. Dies nachdem am 1.1.05 wegen Streichung der IV-Subventionen die Fahrpreise beim TIXI massiv erhöht wurden. Dank intensiven Kontakten zu PolitikerInnen quer durch alle Parteien wurden im Laufe des Jahres Postulate und Motionen beim Regierungsrat eingereicht. Dieser lehnte am 15. November 05 eine Kostenbeteiligung mit unhaltbarer Begründung ab. In der Januarsession kommt nun das Anliegen vor den Grossen Rat.
Zu dieser stillen Kundgebung kamen etwa 200 Personen.
hier finden Sie Telefonnummer und Adresse der TIXI-Anbieter in der Schweiz oder auf andere Regionen vom Zürcher TIXI.
Im Grossen Rat haben verschiedene (politischen) Seiten Vorstösse unternommen:
Hans Pfister, FDP (Präsident Aufsichtskommission) -> Postulat Nr. 400 [30 KB]
und Antwort [54 KB]
Rolf Hermetschweiler, SVP (GASK) -> Anfrage Nr. 411 [29 KB]
und Antwort [61 KB]
Pia Maria Brugger, CVP Motion Nr. 412 [30 KB]
und Antwort [60 KB]
Patrick Graf, GB -> Motion Nr. 442 [28 KB]
und Antwort [52 KB]
Lesen Sie dazu unsere Antwort [36 KB]
in einem offenen Brief an die Grossräte.
Weiter haben wir Informationen zur Hilflosenentschädigung [77 KB]
zusammengestellt.
Weiter haben wir die wichtigsten Leserbriefe [40 KB]
und einen Pressespiegel zusammengestellt.
Ein sehr guter Artikel [519 KB]
ist in der Luzerner Woche auf der Titelseite erschienen.
Fehlen Ihnen Informationen zum Problem TIXI, erreichen Sie uns direkt unter TIXI@BfZs.ch oder unter der Tel. Nr. 041 340 87 74 (Hanne Müller).
27 Fotos auf 3 Seiten
Alle Grossräte und Grossrätinnen haben von uns ein Stück von unserem Mobilitäts-Kuchen mit in die Debatte bekommen !
Das Luzerner Tixi hat seine Preise per 1.Januar 2005 um 237% erhöht. Dies bedeutet faktisch Hausarrest für Behinderte, welche auf diesen TIXI-Dienst angewiesen sind.
Holen Sie sich den TIXI-Flyer zum Ausdrucken [98 KB] und Weitergeben
Die Politik drückt sich um ein klares Bekenntnis zur Mobilität Behinderter. Jetzt wird wieder auf die alte Manier 'bettelt euch das Geld selber zusammen' gesetzt. Hier unser Aufruf, welcher auch in der NLZ vom 14.Januar 2005 erschienen ist.
Neuer NLZ Artikel Behinderte sind empört
Nicht zu letzt wegen unserer Öffentlichkeitsarbeit schaltet sich nun die Politik ein
Lesen Sie auch den NLZ-Artikel Ohne Sponsoren droht das Aus.
Bereits früher ist erschienen: Bericht von Andrea Willimann in der neuen Luzerner Zeitung vom 20.Dezember 2004 und den Leserbrief von Victor G.Schulthess oder Franz Meyer.
Ihre Meinung und Mitarbeit ist gefragt. Diskutieren Sie im Forum oder schreiben Sie uns ein Mail.
In seinem Artikel fragt sich H.R. Isler, Zentralsekretär ASPr, wie schwer behinderte Menschen, die dringend benötigten Assistenzleistungen finanzieren sollen, nachdem alle Sozialeinrichtungen (Arbeitsstätten, die Fahrdienste und weitere Leistungsanbieter) ihre Preise massiv erhöht haben.
Wir möchten Beispiele sammeln um aufzuzeigen, dass auch mit der Erhöhung der Hilflosenentschädigung den Betroffenen letztlich weniger bleibt als ihnen bis anhin zur Verfügung stand. Damit würde auch das Ziel des Parlamentes untergraben, dass behinderte Menschen eine Alternative zur weit teureren Lösung eines Heimeintrittes haben.