Unser Protest gegen das Luzerner Antragsformular zeigt Wirkung!
Das von Pro Infirmis ausgearbeitete Antragsformular war diskriminierend und eine unnötige Datensammlung. Einmal mehr mussten TIXI-BenutzerInnen zum Arzt fahren, nur um zu bestätigen, dass sie behindert sind. Unseres Erachtens würde die SBB-Begleiterkarte [97 KB]
für Seh-, Geistig- und Körperbehinderte genügen.
Der Kanton Luzern hat einen Bericht zum Behindertenfahrdienste im Kanton Luzern [1'782 KB]
in Auftrag gegeben, welcher die Grundlagen für ein kantonales Angebot im Behindertenfahrdienst für den Bereich der nicht berufsbedingten Fahrten in Ergänzung zum öffentlichen Verkehr dienen soll.
BfZs Stellungnahme
Stellungnahme zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe
Behindertenfahrdienste und zum Bericht der Hochschule Luzern
Gesundheits- und
Sozialdepartement
Frau Gaby Krieger
Abt. Rechtsdienst
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Horw, 16. April 2008
Stellungnahme zu den
Vorschlägen der Arbeitsgruppe Behindertenfahrdienste und zum Bericht der
Hochschule Luzern
Sehr geehrte Damen
und Herren
Wir anerkennen den Willen der Behörden, die Organisation der
Behindertenfahrdienste im Kanton Luzern zu regeln. Den Bericht der
Arbeitsgruppe haben wir mit Interesse und Freude studiert.
Wir möchten nochmals explizit festhalten, dass es darum
geht, die Mobilität einer Gruppe von Menschen sicher zu stellen, die den
öffentlichen Verkehr nicht oder nur mit Einschränkungen benutzen kann. Damit
sprechen wir von einem ergänzenden
öffentlichen Verkehr.
In
diesem Sinne ist mit dem
Gleichstellungsgedanken nicht vereinbar, die Anzahl Fahrten dieser
Benutzer einzuschränken.
Ebenso
darf es für die Benutzer keine
Einkommenskriterien geben.
Eine
Finanzierung der
Behindertenfahrdienste über Gelder des Sozialdepartementes widerspricht
ebenfalls dem Gleichstellungsgrundsatz. Vielmehr gehen wir davon aus,
dass der Kanton einen Leistungsauftrag
analog dem öffentlichen Verkehr formuliert.
Die Unterscheidung
zwischen Fahrten für die Freizeit und solchen für den Beruf widerspiegelt
nur strukturelle Gegebenheiten und beinhaltet
eine diskriminierende Sichtweise.
Für
den Schwerbehinderten, der weder ein öffentliches Verkehrsmittel noch ein
privates Fahrzeug benutzen kann, darf
der Fahrzweck keine Rolle spielen. Er hat Anspruch auf ein
subventioniertes Mobilitätsangebot wie jeder Nichtbehinderte.
Wir begrüssen den Gedanken, Behindertenfahrdienste mit einem
Qualitätsmanagement zu versehen, so
dass sich die Benutzerfreundlichkeit über die Rückmeldungen der Kunden laufend
verbessert.
Die
Benutzerfreundlichkeit eines Behindertenfahrdienstes ist zudem aus unserer
Sicht wesentlich davon abhängig, einen
einzigen Ansprechpartnerfür
den Fahrgast zu definieren.
Die
Zentrale soll Fahrten disponieren und zugleich Informationen über benutzbare (Teil)strecken des öffentlichen
Verkehrs vermitteln. Damit steigt auch die Effizienz des Systems für
den Steuerzahler.
Wir bitten Sie, unsere Stellungnahme bei der
Weiterentwicklung des Projektes zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüssen
Behindertenforum ZentralschweizBfZs.ch
Für das Ressort Mobilität:
Daniel Stirnimann
Digitale Kopie an:
IG Barrierefreie Mobilität: Behindertenforum
Zentralschweiz BfZs.ch; Stiftung Rodtegg; Stiftung für Schwerbehinderte(SSBL); Stiftung Brändi; Stiftung
Bürozentrum; Pro Infirmis Luzern; Vereinigung Cerebral Zentralschweiz;
Katholische Behindertenseelsorge Kt. Luzern; Verein Luzerner Kerzenziehen;
ASPr/SVG (Vereinigung der Gelähmten) Zentralschweiz; Procap, Sektion Luzern; MS
Regionalgruppe Luzern; WG Fluematt, Dagmersellen
sowie an: Geschäftsstelle Insieme, Frau B.
Waltenspül; Pro Senectute (Hr. Toni Räber); Beratungsstelle Blinden- und
Sehbehindertenverband; Blindenberatungsstelle Horw.
Endlich ist das TIXI wieder bezahlbar
In der Stadt gelten neue Tarife für Rollstuhl-Autofahrten: Eine einfache Fahrt auf Stadtgebiet kostet sowohl bei LU Tixi und beim Schweizerischen Roten Kreuz Luzern noch 5 Franken, teilt LU-Tixi-Präsident Rolf Hermetschweiler mit. Für Fahrten in der Agglomeration werden 8 Franken (SRK) bzw. 9 Franken (LU Tixi) fällig. Für Zone 3 – Agglomeration plus nächste Ortschaft – lauten die Tarife 10 bzw. 14 Franken. Die Preissenkung beim Roten Kreuz ist definitiv, jene beim LU Tixi gibts dank einer Spende der Safran-Drogerie auf die nächsten 3000 Fahrten.
Spendenübergabe der Drogie Safran von 10520 Fr. vlnr: Rolf Hermetschweiler (LU-TIXI), Erwin Horlacher (Safran Drogerie), Hanspeter Waldburger (SRK)
Jetzt muss der Kanton mitziehen
Die beiden Anbieter hoffen, dass der Kanton die Zeit nutzt, und vor Ablauf der Aktion entsprechende Leistungsverträge abgeschlossen werden, welche es den Nonprofit-Anbietern erlauben werden, Ihre Kosten zu decken. Auch fordern sie zusammen mit den Behinderten-Organisationen, dass die Tixi Taxis vom Kanton als Bestandteil des öffentlichen Verkehrs anerkannt und nicht länger als Sozialfall behandelt werden. Auch mobilitätsbehinderte Personen, die keine Möglichkeit haben, den öffentlichen Verkehr zu benutzen, haben die gleichen Rechte. Als Steuerzahler wollen sie nicht mehr länger diskriminiert werden.
SRK Luzern Hanspeter Waldburger, Geschäftsführer
LU Tixi Rolf Hermetschweiler, Präsident RTG
5 vor 12 für TIXI
TIXI-Fahrer verlangen finanzielle Hilfe vom Kanton
Um überleben zu können braucht die Rollstuhl-Taxi-Genossenschaft bis Ende 2007 160.000.-. Selbst wenn sie dieses Geld bekommen, können sie die momentanen hohen Fahrpreise nicht senken. Ohne Sofortmassnahmen muss das LU-Tixi in den nächsten Monaten den Betrieb einstellen. Auch andere private Tixianbieter im Kanton kämpfen ums Überleben.
offener Brief an Grossräte
Der Rollstuhl-Taxi-Genossenschaft fehlen bis Ende 2007 160.000.- , ohne dass die momentanen hohen Fahrpreise gesenkt werden können. Ohne Sofortmassnahmen muss das LU-Tixi in den nächsten Monaten den Betrieb einstellen. Auch andere private Tixianbieter im Kanton kämpfen ums Überleben. Lesen Sie im Forum, was die Grossräte und -rätinnen auf unseren offenen Brief geantwortet haben.
Jetzt reichts, das lassen wir uns nicht bieten !!!
Mit dem Entscheid der Luzerner Regierung (15.Nov 2005), die Organisation von Behindertentaxis nicht als kantonale Aufgabe anzuerkennen, wurden wir Behinderten massiv in unserer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
200 Behinderte demonstrieren in Luzern
Kundgebung anlässlich der Debatte im Grossrat über
die Finanzierung der Behindertenfahrdienste in Stadt und Agglomeration Luzern
Dienstag, 17. Januar 2006, 13.00 – 14.00 h
vor dem Regierungsgebäude, Bahnhofstrasse 15 und im Innenhof des Gebäudes
Seit Januar 2005 setzt sich das Behindertenforum Zentralschweiz
für bezahlbare
Fahrdienste für Menschen mit Behinderung in Stadt und Agglomeration Luzern
ein. Dies nachdem am 1.1.05 wegen Streichung der IV-Subventionen die Fahrpreise
beim TIXI massiv erhöht wurden. Dank intensiven Kontakten zu PolitikerInnen
quer durch alle Parteien wurden im Laufe des Jahres Postulate und Motionen
beim Regierungsrat eingereicht. Dieser lehnte am 15. November 05 eine Kostenbeteiligung
mit unhaltbarer Begründung ab. In der Januarsession kommt nun das Anliegen
vor den Grossen Rat.
Zu dieser stillen Kundgebung kamen etwa 200 Personen.
Alle Grossräte und Grossrätinnen haben von uns ein Stück von unserem Mobilitäts-Kuchen mit in die Debatte bekommen !
Behinderte bekommen Hausarrest
Das Luzerner Tixi hat seine Preise per 1.Januar 2005 um 237% erhöht. Dies bedeutet faktisch Hausarrest für Behinderte, welche auf diesen TIXI-Dienst angewiesen sind.
Die Politik drückt sich um ein klares Bekenntnis zur Mobilität Behinderter. Jetzt wird wieder auf die alte Manier 'bettelt euch das Geld selber zusammen' gesetzt. Hier unser Aufruf, welcher auch in der NLZ vom 14.Januar 2005 erschienen ist.
Ihre Meinung und Mitarbeit ist gefragt. Diskutieren Sie im Forum oder schreiben Sie uns ein Mail.
Raubzug auf die Hilflosenentschädigung
In seinem Artikel fragt sich H.R. Isler, Zentralsekretär ASPr, wie schwer behinderte Menschen, die dringend benötigten Assistenzleistungen finanzieren sollen, nachdem alle Sozialeinrichtungen (Arbeitsstätten, die Fahrdienste und weitere Leistungsanbieter) ihre Preise massiv erhöht haben.
Wir möchten Beispiele sammeln um aufzuzeigen, dass auch mit der Erhöhung der Hilflosenentschädigung den Betroffenen letztlich weniger bleibt als ihnen bis anhin zur Verfügung stand. Damit würde auch das Ziel des Parlamentes untergraben, dass behinderte Menschen eine Alternative zur weit teureren Lösung eines Heimeintrittes haben.